Mietbedingungen
Die Mietbedingungen gelten für alle Mietobjekte von Fäze Bräu GmbH und sind aufbauend auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fäze.ch/agb). Die Fäze Bräu GmbH (Fäze) stellet der Veranstalterin (Kunde) Mietobjekte zu Verfügung. Verantwortliche Veranstalterin des Anlasses ist der Kunde oder dessen Auftraggeberin. Es gelten ausschliesslich die vorliegenden Mietbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung aktuellen Fassung.
Vertragsabschluss
Die Angebote von Fäze sind unverbindlich. Das Vertragsverhältnis kommt in dem Zeitpunkt zustande, nachdem Fäze den Auftrag schriftlich bestätigt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn sie schriftlich verfasst worden sind und von Fäze bestätigt werden.
Auflösung des Vertrags
Eine allfällige Auflösung des Vertrags durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Neben allfälligen Auflösungskosten schuldet der Kunde uns Kostenersatz für bereits entstandene Drittkosten und/oder für durch die von Fäze bereits erbrachten Leistungen. Zusätzlich wird Fäze dem Kunden bei einer Auflösung nach erfolgter Auftragserteilung folgende Kosten in Rechnung stellen: Mehr als 7 Tage vor der Veranstaltung: Keine Kosten; 7 Tage oder weniger vor dem Anlass: 50 % der vereinbarten Vertragssumme auf Mietobjekte.
Fäze kann in folgenden Fällen ohne Schadenersatzpflicht mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten: Wenn die in Rechnung gestellten Leistungen, namentlich die einverlangten Voraus- oder Anzahlungen nicht fristgerecht geleistet werden; Falls der vorliegende Vertragsabschluss unter irreführenden oder falschen Angaben vom Kunden zustande gekommen ist; Wenn durch die Planung und Durchführung einer Veranstaltung ein Reputationsschaden für Fäze droht; Wenn erforderliche Haftpflichtversicherungen oder Sicherheitsleistungen nicht termingerecht nachgewiesen oder geleistet werden; Wenn gesetzliche Auflagen nicht erfüllt sind, Bewilligungen fehlen oder die Ausführungsrechte nicht vorliegen; Wenn unabwendbare Ereignisse im Sinne von höherer Gewalt eintreffen.
Zahlung
Der Betrag für die bestellten Vertragsleistungen sind grundsätzlich bei der Bestellung zu bezahlen oder falls vereinbart, auf Rechnung. Fäze behält sich vor, Voraus-, Depot- oder Anzahlungen zu verlangen. Wenn nach der Bestellung weitere Kosten durch Verlust oder Beschädigung an Mietobjekten anfallen, werden diese nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Abholung & Lieferung
Die Mietobjekte können an der Dohlenzelgstrasse 5, 5210 Windisch, während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Anderslautende schriftliche Absprachen bleiben vorbehalten.
Haftung
Die von Fäze zur Verfügung gestellten Mietobjekte bleiben in deren Eigentum. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust, Diebstahl und Beschädigung von Mietobjekten durch Dritte oder sich selbst nach Massgabe der Ersatzanschaffungskosten (Neupreis). Der Kunde verpflichtet sich, die Mietobjekte nur für den im Auftrag definierten Zweck zu verwenden und in sauberem, unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Bei der Rückgabe in unsauberem Zustand, werden die Reinigungskosten zusätzlich zu einem Stundenansatz von CHF 60.– pro mitarbeitender Person und Stunde in Rechnung gestellt.